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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABAO Energy GmbH

Liefer- und Leistungsbedingung der ABAO Energy GmbH

Zugrunde liegen die – Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der ABAO Energy GmbH in der jeweils aktuellen Fassung, welche wir Ihrem Unternehmen auf Verlangen gerne zusenden. Diese gelten, wenn nicht andere Lieferberdingungen gesondert vereinbart sind. Abweichend bzw. ergänzend hiervon die nachfolgenden Regelungen.

Leistungen

Sollten Leistungen und Montagen beansprucht werden, die nicht bereits im Angebot ausgewiesen wurden, werden diese im Aufwand und auf Nachweis erbracht. Unsere Kalkulation geht, wenn nicht im Angebot gesondert darauf verwiesen, davon aus, daß die Arbeiten zu -Normalarbeitszeiten – Mo.-Do. zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr und Fr. zwischen 6:00 Uhr und 13:30 Uhr erfolgen.

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beläuft sich auf 37,5 Stunden. Sollten Arbeiten außerhalb dieser Zeiten erfolgen müssen, so kommen unsere Zuschläge für – Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit – zur Anwendung.

Lieferzeit

Die Liefer-/Ausführungszeit übermitteln wir Ihnen nach geklärtem Auftragsumfang.

Evtl. angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Verbindliche Lieferzeiten können erst nach Auftragsvergabe und nach geklärtem Auftragsumfang bekanntgegeben werden.

Preisstellung

Wenn nicht im Angebot anders ausgewiesen, gelten unsere Preise ab Werk (EXW), zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer am Tage der Rechnungsstellung. Sollten Metalle verarbeitet werden, welcher einer tageaktuellen Notierung unterliegen, werden wir zur Abrechnung die Tagesnotierung am Tage nach geklärtem Auftragsumfang bzw. nach Auftragseingang heranziehen.

Unser Angebot basiert für NE-Metalle auf einer DEL-Notierung für:

Kupfer in Kabeln und Leitungen von: 500 Euro/100kg.

MK-Notierung für:

Kupferhalbzeuge und Schienen von: 550 Euro/100kg
(Zuzüglich 1% Handlingsgebühr)

Verpackung

Eventuelle Verpackung wird von ABAO Energy GmbH gesondert in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Ist die Verpackung jedoch als Eigentum von ABAO Energy GmbH bezeichnet worden, so muss sie vom Besteller franko an den Abgangsort zurückgesandt werden.

Eigentumsvorbehalt

ABAO Energy GmbH bleibt Eigentümerin der Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäß Vertrag vollständig erhalten hat. Der Besteller wird die zum Schutz des Eigentums von ABAO Energy GmbH erforderlichen Maßnahmen treffen und sicherstellen, daß der Eigentumsanspruch von Abao.energy GmbH nicht beeinträchtigt wird.

Insbesondere verpflichtet sich der Besteller, eine in seinem Domizilland für die gültige Errichtung des Eigentumsvorbehalts von ABAO Energy GmbH erforderliche Eintragung in ein öffentliches Register auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. Im Unterlassungsfall wird der Besteller gegenüber ABAO Energy GmbH vollumfänglich haftbar.

Gültigkeit unserer Preise:

Unsere Angebotspreise gelten für 4 Wochen ab Angebotsdatum.

Die gesamten Einheitspreise sind Festpreise. Unsere Kalkulation geht davon aus, daß die angebotenen Leistungen bis: 31.12.2016 erbracht worden sind. Sollten aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Leistungen nach diesem Stichtag erforderlich sein, müssen wir die Preise gegebenenfalls nachträglich berichtigen.

Gewährleistung / Haftung

Gewährleistung:

12 Monate ab Inbetriebnahme, längstens jedoch 18 Monate nach Lieferung

Haftung:

Sämtliche Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Lieferungen selbst entstanden sind, wie z.B. Ersatz von Produktionsausfall, Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn, Ansprüchen Dritter oder auf Ersatz von indirekten und Folgeschäden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund solche Schäden geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

Die Haftung von ABAO Energy GmbH aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt auf den vom Besteller bezahlten Preis für die ausgeführten Lieferungen.

Ausschlüsse von der Haftung für Mängel:

ABAO Energy GmbH haftet nicht für den vertragswidrigen Zustand der Lieferungen, den der Besteller selber verschuldet hat. Selbstverschuldet ist ein vertragswidriger Zustand, der insbesondere als Folge mangelhafter Wartung, Mißachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse oder von Arbeiten eintritt, die nicht von ABAO Energy GmbH ausgeführt wurden.

ABAO Energy GmbH haftet ferner nicht für den vertragswidrigen Zustand der Lieferungen, der infolge insbesondere von normaler Abnützung, von unsachgemäßer Benutzung durch Dritte, der Verwendung von Ersatzteilen oder Material des Bestellers oder Dritter, von Unterhalt durch Dritte, von Naturkatastrophen oder Unfällen eintritt.

Zugesicherte Eigenschaften

Zugesicherte Eigenschaften der Lieferungen sind nur die Eigenschaften, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Der Nachweis der zugesicherten Eigenschaften erfolgt bei der eventuellen Abnahmeprüfung.

Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, so hat der Besteller zunächst einzig Anspruch auf Nachbesserung durch ABAO Energy GmbH. Der Besteller hat ABAO Energy GmbH hierzu ausreichende Gelegenheit zu geben.

Gelingt die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Besteller Anspruch auf die für diesen Fall vereinbarte Entschädigung oder, sofern eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, auf eine angemessene Herabsetzung des Preises.

Ist der Mangel derart schwerwiegend, daß er nicht innert einer angemessenen Nachfrist behoben werden kann, und sind die Lieferungen zum vereinbarten Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, so ist der Besteller berechtigt, die Annahme des mangelhaften Teils der Lieferungen zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten.

ABAO Energy GmbH ist in einem solchen Fall lediglich verpflichtet, den ihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile der Lieferungen bezahlten Preis zurückzuerstatten.

Gefahrenübergang

Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt der Gefahrenübergang mit Lieferung EXW (INCOTERMS 2000). Wird der Versand der Lieferungen auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, welche ABAO Energy GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert, so geht in diesem Falle die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über.

Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.

Prüfung und Abnahme der Lieferungen

ABAO Energy GmbH wird die Lieferungen soweit üblich vor Versand prüfen.

Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, z.B. eine Abnahmeprüfung, so sind diese schriftlich zu vereinbaren und vom Besteller zu vergüten. Der Besteller wird die Lieferungen innert 14 Tagen prüfen und ABAO Energy GmbH eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen. Unterläßt er dies, so gelten die Lieferungen als genehmigt.

Soweit ABAO Energy GmbH die angezeigten Mängel zu vertreten hat, wird ABAO Energy GmbH die Mängel so rasch als möglich beheben. Der Besteller hat ABAO Energy GmbH hierzu ausreichende Gelegenheit zu geben. Nach der Mangelbehebung findet auf Verlangen des Bestellers oder von ABAO Energy GmbH eine Abnahmeprüfung statt, sofern eine solche vereinbart wurde.

Wurde eine Abnahmeprüfung vereinbart, so gilt mangels abweichender Vereinbarung folgendes:

ABAO Energy GmbH wird den Besteller so rechtzeitig von der Durchführung der Abnahmeprüfung verständigen, daß dieser oder sein Vertreter daran teilnehmen kann.

Über die Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das vom Besteller und ABAO Energy GmbH oder von ihren Vertretern zu unterzeichnen ist. Darin wird festgehalten, daß die Abnahme erfolgt ist oder daß sie nur unter Vorbehalt erfolgte oder daß der Besteller die Annahme verweigert.

In den beiden letztgenannten Fällen sind die festgestellten Mängel einzeln in das Abnahmeprotokoll aufzunehmen. Wegen geringfügiger Mängel, insbesondere solcher, welche die Funktionstüchtigkeit der Lieferungen nicht wesentlich beeinträchtigen, darf der Besteller die Annahme und die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nicht verweigern.

ABAO Energy GmbH wird solche Mängel unverzüglich beheben.

Bei schwerwiegenden Mängeln wird der Besteller ABAO Energy GmbH Gelegenheit geben, diese innert einer angemessenen Nachfrist zu beheben. Danach findet eine erneute Abnahmeprüfung statt.

Zeigen sich bei dieser wiederum schwerwiegende Mängel, so hat der Besteller Anspruch auf die für diesen Fall vereinbarte Entschädigung oder, sofern eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, auf eine angemessene Herabsetzung des Preises.

Sind jedoch die bei dieser Prüfung aufgetretenen Mängel derart schwerwiegend, daß diese nicht innert einer angemessenen Frist behoben werden können und die Lieferungen zum vereinbarten Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar sind, so ist der Besteller berechtigt, die Annahme des mangelhaften Teils der Lieferungen zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten.

ABAO Energy GmbH ist in einem solchen Fall lediglich verpflichtet, den ihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile der Lieferungen bezahlten Preis zurückzuerstatten.

Die Abnahme gilt auch als erfolgt,

  • sofern der Besteller oder sein Vertreter an der eventuellen Abnahmeprüfung nicht teilnimmt, oder
  • sofern die eventuelle Abnahmeprüfung aus Gründen, welche Abao.energy GmbH nicht zu vertreten hat, am vorgesehenen Termin nicht durchgeführt wird, oder
  • sofern sich der Besteller weigert, ein Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen, oder
  • sobald der Besteller die Lieferungen in Betrieb nimmt oder in anderer Weise stillschweigend genehmigt, oder
  • sofern der Besteller die Annahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein.

Die Ansprüche des Bestellers aus oder im Zusammenhang mit Mängeln der Lieferungen sind in diesem Absatz 10 ausdrücklich und abschließend geregelt. Andere und darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht von ABAO Energy GmbH

Zahlungen / Zahlungsziel:

Zahlungen:

Neukunden ohne Kundenkonto:

•100% Vorkasse,incl. Mwst wie im Angebot ausgewiesen

Kunden mit Kundenkonto

•Zahlungen entsprechend den individuell getroffenen Vereinbarungen des Kundenkontos

Bei einem Auftragswert über 10.000,00 Euro

•30 % bei Auftragsvergabe

•70 % bei Lieferung

Zahlungsziel:

•innerhalb von 30 Tagen, netto + ggf. MwSt.